Erscheinung:28.03.2024 | Thema Maßnahmen BaFin nimmt Stimmrechtsmitteilung für Herrn Zongbin Li vor
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 26 März 2024 eine Stimmrechtsmitteilung für Herrn Zongbin Li vorgenommen. Herr Zongbin Li hatte es unterlassen, seine Stimmrechtsanteile an der Nakiki SE anzuzeigen.
Die BaFin hat damit die Meldepflicht von Herrn Zongbin Li erfüllt (Selbstvornahme).
Zum Hintergrund:
Inhaberinnen und Inhaber von Stimmrechten sind in bestimmten Fällen verpflichtet, die Höhe ihrer Stimmrechtsanteile der BaFin und der börsennotierten Gesellschaft mitzuteilen. So verlangt es das Wertpapierhandelsgesetz (§§ 33 ff. WpHG). Eine solche Mitteilung ist verpflichtend, wenn durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise bestimmte Schwellenwerte erreicht, über- oder unterschritten werden. Die Stimmrechte müssen ebenso gemeldet werden, wenn der Anteil am Tag der erstmaligen Handelszulassung der Aktie drei Prozent oder mehr beträgt.
Die BaFin kann eine nach dem WpHG vorgeschriebene Veröffentlichung oder Mitteilung selbst vornehmen, wenn die oder der Mitteilungspflichtige die Mitteilungspflicht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise erfüllt.
Herr Zongbin Li hätte zum 9. Januar 2024 seine Stimmrechte an der Nakiki SE in Höhe von null Prozent melden müssen. Das ist nicht geschehen. Daher hat die BaFin die Stimmrechtsmitteilung im Wege der Selbstvornahme vorgenommen.